Ausscheiden eines Gesellschafters als ultima ratio
Das Spielchen der Beschlussdurchsetzung oder -anfechtung kann sich sodann durchaus auch hinziehen, bis – möglicherweise – die Situation erreicht ist, dass in der Gesellschaft wichtige Beschlussfassungen dauerhaft blockiert werden.
Da das eigentlich niemandem nützt, unökonomisch ist, wird der inzwischen hoffentlich mürbe gemachte Gegner die Segel streichen und über sein Ausscheiden gegen Abfindung oder den Verkauf seiner Beteiligung verhandeln.
Eine Abkürzung des Gesellschafterstreits ist von vornherein möglich, wenn im Gesellschaftsvertrag Vorkehrungen für einen Gesellschafterstreit durch "Ausscheidensklauseln" getroffen sind.
Zu denken ist hier etwa an Russian-Roulette und Texas-Shoot-out-Klauseln.
Mit diesen Klauseln scheidet ein Gesellschafter definitiv aus und zwar derjenige, der weniger Geld zu investieren bereit ist.
Wer es auf einen Gesellschafterstreit anlegt, sollte ein dickes Fell, ein dickes Portemonnaie und einen langen Atem haben.
Unsere Anwälte und Fachanwälte sind im Gesellschaftsrecht seit Jahren erfahren und haben unzählige Gesellschafterstreitigkeiten begleitet. Wenn Sie sich ebenfalls einem solchen Konflikt ausgesetzt sehen und Hilfe benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Wir stehen Ihnen mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite.