Stiftungen des öffentlichen Rechts
Auch im öffentlichen Recht gibt es Körperschaften, Anstalten und Stiftungen,, die man gern und plastisch wie folgt erklärt: Körperschaften haben Mitglieder, Anstalten haben Benutzer und Stiftungen haben „GELD“.
Letzteres trifft auch auf die Stiftung privaten Rechts zu. Bei einer privaten Stiftung ist das Vermögen rechtlich verselbständigt.