Kaufpreisart
Festkaufpreis statt vorläufiger, später anzupassender Kaufpreis
Das Locked Box Verfahren wird beim Unternehmenskauf angewandt. Die Zielgesellschaft wird wie eine verschlossene Box behandelt, da deren Zustand, deren Unternehmenswert und die Kaufpreisbestimmung auf einen bestimmten Stichtag vorgenommen werden. Meist ist dies der letzte Bilanzstichtag.
Festkaufpreis statt vorläufiger, später anzupassender Kaufpreis
Bezogen auf diesen in der Vergangenheit liegenden Stichtag wird ein fester Kaufpreis vereinbart, der später nicht mehr angepasst wird, was für den Käufer Nachteile haben kann.
Lasst uns daher zunächst einen Blick auf den alternativen Kaufpreismechanismus werfen.
In der M&A-Praxis wird nicht selten - aus Gerechtigkeits- und Richtigkeitsgründen - mit vorläufigen Kaufpreisen gearbeitet.
Auf den Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags, das sog. Signing, wird ein Kaufpreis festgelegt, der später angepasst wird.
Closing Accounts sind Parameter, die dazu dienen, den endgültigen Kaufpreis auf den Zeitpunkt des Vollzugs des Unternehmenskaufs (Closing) festzulegen. Wichtig ist dies bei einem Share Deal, bei dem das gesamte Unternehmen - wie es steht und liegt - übertragen wird.
Den endgültigen Kaufpreis findet man, indem man Mechanismen regelt, wie von einem sog. Enterprise Value auf den Equity Value übergeleitet wird.
Unter Enterprise Value (auch: Bruttounternehmenswert) versteht man meist den Wert des Unternehmens inklusive der sog. Nettofinanzverbindlichkeiten. Nettofinanzverbindlichkeiten sind die zinstragenden Finanzverbindlichkeiten (Bankkredite, Anleihen...) abzüglich liquider Mittel bzw. abzüglich nicht betriebsnotwendiger Kassepositionen.
Was genau "abgezogen" werden soll, sollte im Unternehmenskaufvertrag genau definiert werden, um Zweifel auszuschließen.
Beim Enterprise Value ermittelt man letztlich, wie sich die Finanzierungssituation des Unternehmens darstellt, zu welchen Anteilen es fremd- und eigenkapitalfinanziert ist.
Kurz gesagt beschreibt der Enterprise Value den Wert des operativen Geschäfts.
Der Equity Value ist der Eigenkapitalwert, also der Wert, welchen die Beteiligungen am Unternehmen, repräsentiert durch das Eigenkapital, haben.
Der Equity Value enthält die Nettofinanzverbindlichkeiten nicht.
Bei Cash-und-debt-free-Klauseln sollten Sie genau auf die Erklärung der verwendeten Begriffe achten. "Working capital" ist z.B. ein vielfach falsch verwendeter Begriff. Umgangssprachlich wird er meist als notwendige Liquidität verstanden.
Betriebswirtschaftlich wird der Begriff überwiegend definiert als Summe aus
Mittels cash and debt free Klauseln wird sichergestellt, dass der Käufer nicht mehr und nicht weniger zahlen muss, als er an Wert erhält. Bei der Kaufpreisfindung werden also Cash-Positionen und Debt-Positionen (Schulden) eingepreist.
Cash-Positionen werden auf einen vorläufigen Kaufpreis draufgeschlagen und Schulden werden abgezogen.
Auch hier ist es immens wichtig, die Hinzurechnungs- und die Abzugsbeträge genau zu definieren, um späteren Streit zu vermeiden und den Nettokaufpreis festzulegen, den der Käufer am Ende zu zahlen hat.
Gängig ist zum Beispiel folgende Kaufpreisfindungsformel, die im Zeitpunkt des Closings Anwendung findet:
Bruttokaufpreis
./. Verbindlichkeiten
./. nicht betriebsnotwendiges Kapital (das kann sich der Verkäufer ggf. noch ausschütten)
+ Liquidität
+ Forderungen/sonstiges kurzfristiges Umlaufvermögen
+/ ./. Differenz zwischen einem aktuellem und einem vorher festgelegten Working Capital.
Das, was vorstehend als Berechnungsparameter anzusehen sind, sind die Closing Accounts.
Das Locked Box Verfahren vermeidet nun diese schwierige Überleitung (über die Equity Bride) vom Enterprise zum Equity Value.
Stattdessen einigt man sich von Vornherein auf einen festen Kaufpreis, der grds. nicht variabel ist.
Für den Käufer kann ein Festkaufpreis ungünstig sein, wenn der Kaufpreis dabei auf einen länger zurückliegenden Stichtag festgelegt wird, da sich die Prämissen, die der Kaufpreisfindung zugrunde lagen, in der Zwischenzeit geändert haben können. Veränderungen der Geschäftstätigkeit gingen insofern auf das Risiko des Käufers.
Wichtig ist es daher für den Käufer, weitergehende „Garantien“ bzw. Verpflichtungen des Verkäufers, neudeutsch als "Covenants" bezeichnet, bis zum Closing zu vereinbaren.
Meist sieht dies so aus, dass der Verkäufer verspricht, dass
Lassen Sie sich Covenants versprechen, um Sicherheit für Vorfälle zwischen dem Stichtag und dem tatsächlichen Vollzug zu haben.
Die verbotenen Mittelabflüsse werden in sog. Non-Leakage-Klauseln definiert, um einen Wertverlust des Unternehmens seit dem Referenzstichtag (meist der letzte Bilanzstichtag) auszuschließen.
Welche Sachverhalte sollte man da – aus Käufersicht – typischerweise aufnehmen? Hier eine kleine Auswahl. Verboten werden sollten:
Im Kaufvertrag sollte definiert werden, welche Wertabflüsse verboten sind (Non-Leakage) und welche der Verkäufer ggf. noch vornehmen darf (Permitted Leakage).
Achtung: Auch für den Verkäufer können Locked-Box-Konzepte einmal ungünstig sein.
Denn beim Locked Box Verfahren gestaltet sich die Abgrenzung der Gewinnverteilung zwischen Käufer und Verkäufer häufig als schwieriger. In der Regel wird sich der Käufer alle Gewinne ab dem festgelegten, vergangenen Bilanzstichtag zusprechen lassen, denn aus seiner Sicht trägt er ja ab dem Stichtag die Risiken des Targets.
Ist dies aber der Fall und verbessern sich die Ergebnisse des Unternehmens bis zum Vollzug deutlich, kann ein Festkaufpreis für den Verkäufer sogar auch einmal nachteilig sein. Beim vorläufigen Kaufpreis könnte er sich nämlich unter Umständen zwischenzeitlich generierte Gewinne noch (vorab-)ausschütten, sofern die sonstigen Klauseln des Kaufvertrags nicht entgegenstehen.
Sie haben Fragen zum Unternehmenskauf, zur Kaufpreisgestaltung und damit zusammenhängenden rechtlichen und steuerlichen Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gern. Wir helfen Ihnen gern weiter und unterstützten Sie mit Rat und Tat. Gern arbeiten wir auch mit Ihrem Steuerberater des Vertrauens zusammen.