Warum CORTA
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Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

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Weil vierzehn Augen mehr sehen als zwei.

Wir sind ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

CORTA TEAM
Wir sind authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

Cynthia Häfner

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin \ Steuerberaterin \ Fachanwältin für
Steuerrecht \ Diplom-Finanzwirtin (FH)
Cynthia Häfner

Antje Arnecke

Rechtsfachwirtin \ Rechtsanwaltsfachangestellte
Antje Arnecke

Marcus Reif LL.M. oec.

Geschäftsführer \ Rechtsanwalt \ Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Marcus Reif

Katharina Vogt

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin
Katharina Vogt

Dr. Tracy Schüler

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin Dr. jur.
Tracy Schüler

Kerstin Frenzel

Rechtsanwaltsfachangestellte
Kerstin Frenzel

Natalie Scharf

Sekretärin
Natalie Scharf
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

  • 4-Augen-PrinzipGemeinsam zum besten Ergebnis mit dem »4-Augen-Prinzip«.
  • Keine ParagraphenreiterFlexibel denken und zielorientiert handeln.
  • Theorie in PraxisFachliche Qualität mit praktischem Nutzen.
  • Über den TellerrandMehr können, als nur juristisch zu beraten.
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

 

Locked Box Verfahren - Was ist das und worauf muss ich achten?

Das Locked Box Verfahren wird beim Unternehmenskauf angewandt. Die Zielgesellschaft wird wie eine verschlossene Box behandelt, da deren Zustand, deren Unternehmenswert und die Kaufpreisbestimmung auf einen bestimmten Stichtag vorgenommen werden. Meist ist dies der letzte Bilanzstichtag. 

Aktualisiert am

Bezogen auf diesen in der Vergangenheit liegenden Stichtag wird ein fester Kaufpreis vereinbart, der später nicht mehr angepasst wird, was für den Käufer Nachteile haben kann. 

Lasst uns daher zunächst einen Blick auf den alternativen Kaufpreismechanismus werfen.
 

Vorläufiger Kaufpreis - Closing Accounts

In der M&A-Praxis wird nicht selten - aus Gerechtigkeits- und Richtigkeitsgründen - mit vorläufigen Kaufpreisen gearbeitet.

Auf den Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags, das sog. Signing, wird ein Kaufpreis festgelegt, der später angepasst wird. 

Closing Accounts sind Parameter, die dazu dienen, den endgültigen Kaufpreis auf den Zeitpunkt des Vollzugs des Unternehmenskaufs (Closing) festzulegen. Wichtig ist dies bei einem Share Deal, bei dem das gesamte Unternehmen - wie es steht und liegt - übertragen wird.

Den endgültigen Kaufpreis findet man, indem man Mechanismen regelt, wie von einem sog. Enterprise Value auf den Equity Value übergeleitet wird.
 

a. Enterprise Value

Unter Enterprise Value (auch: Bruttounternehmenswert) versteht man meist den Wert des Unternehmens inklusive der sog. Nettofinanzverbindlichkeiten. Nettofinanzverbindlichkeiten sind die zinstragenden Finanzverbindlichkeiten (Bankkredite, Anleihen...) abzüglich liquider Mittel bzw. abzüglich nicht betriebsnotwendiger Kassepositionen.

Was genau "abgezogen" werden soll, sollte im Unternehmenskaufvertrag genau definiert werden, um Zweifel auszuschließen.

Beim Enterprise Value ermittelt man letztlich, wie sich die Finanzierungssituation des Unternehmens darstellt, zu welchen Anteilen es fremd- und eigenkapitalfinanziert ist.

Kurz gesagt beschreibt der Enterprise Value den Wert des operativen Geschäfts.

 

b. Equity Value

Der Equity Value ist der Eigenkapitalwert, also der Wert, welchen die Beteiligungen am Unternehmen, repräsentiert durch das Eigenkapital, haben.

Der Equity Value enthält die Nettofinanzverbindlichkeiten nicht.

c. Cash and debt free

Mittels cash and debt free Klauseln wird sichergestellt, dass der Käufer nicht mehr und nicht weniger zahlen muss, als er an Wert erhält. Bei der Kaufpreisfindung werden also Cash-Positionen und Debt-Positionen (Schulden) eingepreist.

Cash-Positionen werden auf einen vorläufigen Kaufpreis draufgeschlagen und Schulden werden abgezogen. 

Auch hier ist es immens wichtig, die Hinzurechnungs- und die Abzugsbeträge genau zu definieren, um späteren Streit zu vermeiden und den Nettokaufpreis festzulegen, den der Käufer am Ende zu zahlen hat. 

Gängig ist zum Beispiel folgende Kaufpreisfindungsformel, die im Zeitpunkt des Closings Anwendung findet:

Bruttokaufpreis

./. Verbindlichkeiten 

./. nicht betriebsnotwendiges Kapital (das kann sich der Verkäufer ggf. noch ausschütten)

+ Liquidität

+ Forderungen/sonstiges kurzfristiges Umlaufvermögen

+/ ./. Differenz zwischen einem aktuellem und einem vorher festgelegten Working Capital.

Das, was vorstehend als Berechnungsparameter anzusehen sind, sind die Closing Accounts.
 

 

Das Team von CORTA - Spezialisten im Vereinsrecht
CORTA: Wir sind Ihre Experten beim Unternehmenskauf

Locked Box-Verfahren | Einfacher, aber weniger genau

Das Locked Box Verfahren vermeidet nun diese schwierige Überleitung (über die Equity Bride) vom Enterprise zum Equity Value.

Stattdessen einigt man sich von Vornherein auf einen festen Kaufpreis, der grds. nicht variabel ist. 

Für den Käufer kann ein Festkaufpreis ungünstig sein, wenn der Kaufpreis dabei auf einen länger zurückliegenden Stichtag festgelegt wird, da sich die Prämissen, die der Kaufpreisfindung zugrunde lagen, in der Zwischenzeit geändert haben können. Veränderungen der Geschäftstätigkeit gingen insofern auf das Risiko des Käufers.

a. Wichtig daher: Covenants

Wichtig ist es daher für den Käufer, weitergehende „Garantien“ bzw. Verpflichtungen des Verkäufers, neudeutsch als "Covenants" bezeichnet, bis zum Closing zu vereinbaren.

Meist sieht dies so aus, dass der Verkäufer verspricht, dass

  • es keine außergewöhnlichen Geschäftsvorfälle gab/gibt,
  • das Target seine Einkaufs-, Vertriebs-, Marketing- oder Personalpolitik seit dem Stichtag nicht in wesentlicher Weise nachteilig geändert hat bzw. ändern wird,
  • und dass keine verbotenen Mittelabflüsse stattgefunden haben.

 

 

b. Non-Leakage-Klauseln

Die verbotenen Mittelabflüsse werden in sog. Non-Leakage-Klauseln definiert, um einen Wertverlust des Unternehmens seit dem Referenzstichtag (meist der letzte Bilanzstichtag) auszuschließen.

Welche Sachverhalte sollte man da – aus Käufersicht – typischerweise aufnehmen? Hier eine kleine Auswahl. Verboten werden sollten:
 

  • bestimmte Zahlungen zwischen dem Target und dem Verkäufer bzw. dessen Angehörigen
  • offene oder verdeckte Gewinnausschüttungen
  • wesentlichen Veränderungen in den Vertragsbedingungen von wichtigen Verträgen
  • Sonderzahlungen oder außergewöhnliche Zahlungen an Mitarbeiter
  • der Neuabschluss oder die nachteilige Veränderung von Darlehens- oder sonstigen Finanzierungsverträgen
  • die Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens
  • der Verkauf oder Erwerb von Grundstücken
  • Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen
  • Zahlungen an Berater im Zusammenhang mit der Veräußerung des Unternehmens
  • außergewöhnlichen Investitionen in die Anschaffung von Gegenständen.

 

 

Nachteile von Locked Box Mechanismen für den Verkäufer?

Achtung: Auch für den Verkäufer können Locked-Box-Konzepte einmal ungünstig sein. 

Denn beim Locked Box Verfahren gestaltet sich die Abgrenzung der Gewinnverteilung zwischen Käufer und Verkäufer häufig als schwieriger. In der Regel wird sich der Käufer alle Gewinne ab dem festgelegten, vergangenen Bilanzstichtag zusprechen lassen, denn aus seiner Sicht trägt er ja ab dem Stichtag die Risiken des Targets.

 

Ist dies aber der Fall und verbessern sich die Ergebnisse des Unternehmens bis zum Vollzug deutlich, kann ein Festkaufpreis für den Verkäufer sogar auch einmal nachteilig sein. Beim vorläufigen Kaufpreis könnte er sich nämlich unter Umständen zwischenzeitlich generierte Gewinne noch (vorab-)ausschütten, sofern die sonstigen Klauseln des Kaufvertrags nicht entgegenstehen.

 

Sie haben Fragen zum Unternehmenskauf, zur Kaufpreisgestaltung und damit zusammenhängenden rechtlichen und steuerlichen Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gern. Wir helfen Ihnen gern weiter und unterstützten Sie mit Rat und Tat. Gern arbeiten wir auch mit Ihrem Steuerberater des Vertrauens zusammen.