Warum CORTA
WarumLogo CORTA

Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

Logo CORTA

Weil vierzehn Augen mehr sehen als zwei.

Wir sind ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

CORTA TEAM
Wir sind authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

Cynthia Häfner

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin \ Steuerberaterin \ Fachanwältin für
Steuerrecht \ Diplom-Finanzwirtin (FH)
Cynthia Häfner

Antje Arnecke

Rechtsfachwirtin \ Rechtsanwaltsfachangestellte
Antje Arnecke

Marcus Reif LL.M. oec.

Geschäftsführer \ Rechtsanwalt \ Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Marcus Reif

Katharina Vogt

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin
Katharina Vogt

Dr. Tracy Schüler

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin Dr. jur.
Tracy Schüler

Kerstin Frenzel

Rechtsanwaltsfachangestellte
Kerstin Frenzel

Natalie Scharf

Sekretärin
Natalie Scharf
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

  • 4-Augen-PrinzipGemeinsam zum besten Ergebnis mit dem »4-Augen-Prinzip«.
  • Keine ParagraphenreiterFlexibel denken und zielorientiert handeln.
  • Theorie in PraxisFachliche Qualität mit praktischem Nutzen.
  • Über den TellerrandMehr können, als nur juristisch zu beraten.
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

 

Doppelte Grunderwerbsteuer beim Share Deal?

Nicht nur bei der Übertragung von Grundstücken, sondern auch beim Verkauf von Anteilen einer Gesellschaft kann Grunderwerbsteuer (GrESt) anfallen.

Was nur wenige wissen: Wenn die Grunderwerbsteuer kann sogar zweimal anfallen, wenn Sie die nachfolgenden Hinweise unserer Rechtsanwälte und Steuerberater nicht beachten!

 

Der Doppelanfall wird insbesondere dann relevant, wenn Signing und Closing zeitlich auseinanderfallen.

Was das genau bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.

Signing

 

Nachdem die Due Diligence sowie die Verhandlungen zum Erwerb der Anteile beim Share Deal abgeschlossen und ein Unternehmenskaufvertrag bzw. Anteilskaufvertrag entworfen wurde, werden die Parteien den Vertrag unterzeichne. Den Tag der Unterzeichnung nennt man "Signing".

Der Kaufvertrag führt meist noch nicht unmittelbar zum Übergang der Geschäftsanteile/Aktien oder Gesellschaftsanteile, da

der Verkäufer in der Regel erst das "Geld sehen möchte", ehe er seine Beteiligung aus der Hand gibt.

 

 

 

Somit begründet der Abschluss des Kaufvertrags zunächst nur die Verpflichtung, Anteile zu übertragen (Verkäuferseite) bzw. begründet erst den Anspruch auf Übertragung von Anteilen an Gesellschaft (Käuferseite). 

Gehört zu dem Vermögen der Gesellschaft, an welcher Anteile erworben werden, ein im Inland belegenes Grundstück , kann der Vorgang - des Signings - bereits der GrESt unterliegen, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Es handelt sich um ein Rechtsgeschäft, welches 

  • unmittelbar oder mittelbar den Anspruch auf Übertragung von mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft begründet (Anteilsübertragung) oder
  • welches dazu führt, dass unmittelbar oder mittelbar mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers vereinigt werden (Anteilsvereinigung).

Achtung! In der letzten Fallgestaltung werden auch Konstellationen erfasst, bei denen die Anteile in der Hand eines herrschenden und abhängigen Unternehmens oder Personen zusammen die Grenze erreichen.

 

Rechtsanwältin Katharina Vogt
Rechtsanwältin Katharina Vogt: Schalten Sie beim Unternehmenskauf unbedingt Steuerexperten ein, wenn Grundstücke im Spiel sind!

Closing

Wird eines dieser Rechtsgeschäfte (Verpflichtungsgeschäfte) zu einem späteren Zeitpunkt durch die Übertragung der Anteile erfüllt, löst dies einen Gesellschafterwechsel aus, welcher ebenfalls der GrESt unterliegt.

 

Um eine doppelte Erfassung bei der GrESt zu vermeiden, regelt § 1 Abs. 3 GrESt-Gesetz, dass der Gesellschafterwechsel der Anteilsvereinigung/-übertragung vorgeht – also nur dieser steuerlich erfasst wird –, wenn der Abschluss des Rechtsgeschäfts (Verpflichtungsgeschäft) und die Übertragung der Anteile an der Gesellschaft (Erfüllungsgeschäft) zusammenfallen.

Problematisch ist aber, wenn das Verpflichtungs- und das Erfüllungsgeschäft (Signing und Closing) zeitlich auseinanderfallen.

 

Seit dem JStG 2022 gibt es die Möglichkeit, auf Antrag die für die Anteilsübertragung-/vereinigung festgesetzte GrESt aufzuheben oder zu ändern, sodass nur die GrESt festgesetzt wird, die für den Gesellschafterwechsel entstanden ist.

 

Voraussetzung für die Aufhebung "der doppelten Grunderwerbsteuer"

Voraussetzung für die Aufhebung oder Änderung der doppelt festgesetzten GrESt ist

  1. ein entsprechend gestellter Antrag und
  2. die rechtzeitige und vollständige Anzeige sowohl des Verpflichtungsgeschäfts (Signing) als auch des Erfüllungsgeschäfts (Closing).

 

Rechtzeitig ist die Anzeige nur, wenn

sie dem beurkundenden Notar binnen zwei Wochen nach Beurkundung und

durch die Beteiligten binnen zwei Wochen nach Kenntnis des anzeigepflichtigen Vorgangs der zuständigen Grunderwerbsteuerstelle angezeigt wird.

 

Erfolgen die Anzeigen nicht rechtzeitig und vollständig (auch hierin liegen weitere Tücken) kann sowohl für das Signing als auch das Closing GrESt festgesetzt werden.

Da die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises bzw. des Bedarfswerts beträgt, sollte diese Steuerbelastung nicht übersehen werden.

 

Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater sind absolute Experten bei M&A-Deals. Wir helfen Ihnen bei der steueroptimalen Gestaltung des Unternehmenskaufvertrags und haben insbesondere die Problematik der doppelten Grunderwerbsteuer im Blick.

Ein Wissensvorsprung, den nur wenige haben. 

Machen Sie sich unsere Expertise zu Nutze und profitieren Sie von unserer langjährigen gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Erfahrung.