Warum CORTA
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Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

Logo CORTA

Weil vierzehn Augen mehr sehen als zwei.

Wir sind ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

CORTA TEAM
Wir sind authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

Cynthia Häfner

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin \ Steuerberaterin \ Fachanwältin für
Steuerrecht \ Diplom-Finanzwirtin (FH)
Cynthia Häfner

Antje Arnecke

Rechtsfachwirtin \ Rechtsanwaltsfachangestellte
Antje Arnecke

Marcus Reif LL.M. oec.

Geschäftsführer \ Rechtsanwalt \ Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Marcus Reif

Katharina Vogt

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin
Katharina Vogt

Dr. Tracy Schüler

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin Dr. jur.
Tracy Schüler

Kerstin Frenzel

Rechtsanwaltsfachangestellte
Kerstin Frenzel

Natalie Scharf

Sekretärin
Natalie Scharf
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

  • 4-Augen-PrinzipGemeinsam zum besten Ergebnis mit dem »4-Augen-Prinzip«.
  • Keine ParagraphenreiterFlexibel denken und zielorientiert handeln.
  • Theorie in PraxisFachliche Qualität mit praktischem Nutzen.
  • Über den TellerrandMehr können, als nur juristisch zu beraten.
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

 

Erleichterung von Kapitalerhöhungen in der Aktiengesellschaft

"Still und heimlich" sind am 15.12.2023 Gesetzesänderungen im Aktienrecht in Kraft getreten, die zum Ziel haben, Kapitalerhöhungen attraktiver und die AG – als Kapitalsammelstelle – international konkurrenzfähiger zu machen.

Nach der Einschätzung unserer Anwälte erscheinen für Startups und KMUs folgende Regelungen relevant, welche jedoch in ihrer Wirkung teilweise relativierungsbedürftig sind. 

 

 

Der Höchstbetrag für bedingte Kapitalerhöhungen wurde erhöht

 

Bei Unternehmenszusammenschlüssen wurde der Betrag der Kapitalerhöhung von 50 % auf 60 % des Grundkapitals angehoben. Das ist dann interessant, wenn der Erwerb eines Unternehmens durch Gewährung von Aktien finanziert werden soll.

Bei der Kapitalerhöhung zur Gewährung von Aktienoptionen an Mitarbeiter wird der Höchstbetrag von 10 % auf 20 % angehoben.

Damit sollen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme gefördert werden. Gerade bei Startups werden Mitarbeiter anfänglich noch geringer entlohnt als marktüblich. Dass soll durch die spätere Ausgabe von Aktien „kompensiert“ werden.

 

 

Vereinfachter Bezugsrechtsausschluss in höherem Maße möglich

Bezugsrechtsausschluss meint, dass Altaktionäre an einer Kapitalerhöhung nicht teilnehmen können und es hierfür keines sachlichen Grundes bedarf (daher vereinfacht).

Der vereinfachte Bezugsrechtsausschluss ist nun auch soweit möglich,  dass die entsprechende Kapitalerhöhung bis zu 20 % des Grundkapitals betragen darf (vorher lag die Schwelle bei 10 %).  

 

 

 

Damit soll die Eigenkapitalaufnahme von AGs über Investoren erleichtert werden.

 

Fachanwalt Marcus Reif
RA Marcus Reif ist Ihr Experte im Aktienrecht.

Räuberischen Aktionären werden Klagen bei Bezugsrechtsausschlüssen erschwert

Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechtsausschluss können – grds. – nicht mehr durch Klage eines Altaktionärs mit dem Argument angefochten werden, die Einlage der Neuaktionäre sei unangemessen niedrig (und deshalb komme es zu einer Verwässerung der bisherigen Beteiligung).

Stattdessen haben die Altaktionäre nur einen Anspruch auf eine bare Ausgleichszahlung (oder Gewährung von Aktien).

Die von unseren Rechtsanwälten vorgestellten Änderungen des Aktienrechts betreffen diejenigen, die für Startups und KMUs interessant sind. Daneben sind am 15.12.2023 zahlreiche weiter Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die jedoch vor allem börsennotierte Gesellschaften betreffen.

 

Sollten Sie Fragen zu Kapitalerhöhungen, zum Aktienrecht bzw. Gesellschafts- und Steuerrecht haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise sowie mit Rat und Tat zur Seite. 

Aktualisiert am Gesellschaftsrecht
Marcus Reif