Warum CORTA
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Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

Logo CORTA

Weil vierzehn Augen mehr sehen als zwei.

Wir sind ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

CORTA TEAM
Wir sind authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

Cynthia Häfner

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin \ Steuerberaterin \ Fachanwältin für
Steuerrecht \ Diplom-Finanzwirtin (FH)
Cynthia Häfner

Antje Arnecke

Rechtsfachwirtin \ Rechtsanwaltsfachangestellte
Antje Arnecke

Marcus Reif LL.M. oec.

Geschäftsführer \ Rechtsanwalt \ Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Marcus Reif

Katharina Vogt

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin
Katharina Vogt

Dr. Tracy Schüler

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin Dr. jur.
Tracy Schüler

Kerstin Frenzel

Rechtsanwaltsfachangestellte
Kerstin Frenzel

Natalie Scharf

Sekretärin
Natalie Scharf
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

  • 4-Augen-PrinzipGemeinsam zum besten Ergebnis mit dem »4-Augen-Prinzip«.
  • Keine ParagraphenreiterFlexibel denken und zielorientiert handeln.
  • Theorie in PraxisFachliche Qualität mit praktischem Nutzen.
  • Über den TellerrandMehr können, als nur juristisch zu beraten.
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

 

 

Der Unternehmenswert als wandelbare Kategorie zur Bestimmung von Zahlungsansprüchen



Inspiriert von jüngsten Fällen aus der Praxis, mithin resultierend aus eigenen gesellschafts- und steuerlichen Erfahrungswerten unserer Anwälten, ist dieser Beitrag dem Unternehmenswert gewidmet.

Wo spielt der Unternehmenswert eine Rolle?

Der Unternehmenswert spielt eine Rolle bei

  • M&A-Transaktionen als Parameter für die Kaufpreisbestimmung,


  • Abfindungskonstellationen beim Ausscheiden von Gesellschaftern.

Abhängigkeit des Unternehmenswerts von der Bewertungsmethode

Der Unternehmenswert ist stets eine volatile Größe, hängt mithin stark von den angewandten Bewertungsmethoden ab.

Wird dieser Wert etwa nach den – grds. gerichtlich anerkannten – Bewertungsverfahren DCF oder IDW S 1 ermittelt, ist der Unternehmenswert zudem abhängig von der Erfahrung und der Kompetenz des jeweiligen Sachverständigen, der mit der Berechnung beauftragt ist. 


Bei M&A-Deals (also in Unternehmensverkaufsfällen) ist der Unternehmenswert relativ zu betrachten.

Rechtsanwältin Dr. Tracy Schüler
Dr. Tracy Schüler - Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht: "Unternehmenswert ist nicht gleich Kaufpreis!"

Wichtig zu wissen!

 

Der Unternehmenswert ist in aller, aller Regel nicht der letztlich erzielte Kaufpreis. 

Der Unternehmenswert kann noch so hoch sein und schillernd präsentiert werden, finde ich keinen Abnehmer, der bereit ist diesen Betrag zu zahlen, nützt der Unternehmenswert nichts. 

 

Der Kaufpreis ist in der Praxis grds. niedriger als der (ermittelte) Unternehmenswert und letztlich dient eine durchgeführte Due Diligence auf Käufersicht auch gerade dazu, Baustellen zu finden, um einen vom Unternehmenswert abweichenden, niedrigeren Kaufpreis zu verhandeln.

Unternehmenswert beim Ausscheiden von Gesellschaftern

Anders sieht aus, wenn es um Abfindungen von Gesellschaftern bei Ihrem Ausscheiden geht. Der Grundgedanke ist hier, dass dem ausscheidenden Gesellschafter der Verkehrswert seiner Beteiligung (also sein Anteil am Unternehmenswert) als Abfindung zu zahlen ist (Kürzungen sind gesellschaftsvertraglich in Grenzen möglich). 

Der jeweilige Gesellschaftsvertrag kann dabei Methoden vorschreiben, wie der Unternehmenswert zu ermitteln ist. 


 

Weiterführender Hinweis!

 



Sieht der Gesellschaftsvertrag vor, dass eine Abfindung nicht zum Verkehrswert zu zahlen ist, sondern dem Buchwert oder gar Nennwert der Beteiligung zu entsprechen hat, müssen die Alarmglocken klingeln. 

Weicht eine sich sonach zu errechnende Abfindung zu sehr vom Verkehrswert ab, ist die Abfindungsklausel im Gesellschaftsvertrag ggf. nichtig oder die Abfindung muss im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung angepasst werden. Insofern spielt der Unternehmenswert dann doch wieder eine Rolle.

Sollten Sie Fragen zu M&A-Transaktionen (Umwandlungen, Unternehmensverkäufe) oder zum Ausscheiden von Gesellschaftern haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir verstehen uns als Ihre Wegbegleiter, denen der Erfolg Ihres Deals bzw. Vorhabens genauso am Herzen liegt wie Ihnen selbst.

Aktualisiert am Gesellschaftsrecht
Dr. Tracy Schüler