Worauf Lieferanten und Besteller achten sollten, wenn in ihrer Lieferbeziehung etwas schief geht
Wir von CORTA richten hiermit an Sie einen Appell, uns Juristen einen später streitigen Sachverhalt möglichst beweisbar aufzubereiten und sich selbst viel Zeit und Kosten zu sparen, falls in Ihrer zunächst gut begonnenen Lieferbeziehung später ein Streit vor Gerichten ausgetragen werden muss.
Es ist kein Geheimnis, wenn wir ganz ungeschönt verlautbaren, dass einen Streit oft nicht der gewinnt, der Recht hat, sondern derjenige, der seinen behaupteten Sachverhalt beweisen kann ODER davon profitiert, dass sein Gegner etwas NICHT beweisen kann.
Darlegungs- und Beweislast
Im Zivilprozess gilt die Dispositionsmaxime.
Die Gerichte ermitteln den Sachverhalt grds. nicht selbst. Es ist Sache der Parteien, den Sachverhalt vorzutragen und zu beweisen, über den das Gericht entscheiden soll.
Wird etwas vorzutragen vergessen oder kann etwas Streitiges nicht bewiesen werden, ist das - einfach ausgedrückt - Pech.
Praxistipp
Von Anfang an dokumentieren, was wichtig ist!
Kann ich eine Lieferfrist als Lieferant nicht einhalten, sollte ich sofort festhalten, warum ich an der Einhaltung gehindert bin. Ein Mitarbeiter ist ausgefallen? Vorsichtshalber dokumentieren, wer das ist, an welcher Maschine er eingesetzt war und warum er nicht ersetzt werden konnte.
Ich will als Käufer nicht zahlen, weil ich Schrott erhalten habe? Sofort Beweise sichern, die fehlerhafte Lieferung fotografieren, zur Seite stellen, damit sie ggf. vom Verkäufer gesichtet werden kann (wenn keine Verschrottungsfreigabe) und SOFORT die entdeckten Fehler anzeigen (Mängelrüge!).
Die Lieferantensicht
Wer später mit Schadensersatzforderungen oder Kaufpreiseinbehalten konfrontiert wird, sollte darauf vorbereitet sein, die ordnungsgemäße Vertragserfüllung belegen zu können. Wichtig sind vor allem:
- Liefernachweise und Übergabeprotokolle (wer hat wann was erhalten?)
- Qualitäts- und Prüfprotokolle (z. B. Wareneingangskontrollen, Zertifikate, Fotos)
Kommunikation über Lieferhindernisse (rechtzeitige Anzeige von Verzögerungen, etwa wegen höherer Gewalt oder Transportproblemen)
Nur wer sauber dokumentiert, kann später überzeugend darlegen, dass die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde oder keine „verschuldete“ Pflichtverletzung vorliegt.
Die Käufersicht
Wer Kaufpreiszahlungen zurückhalten oder Schadensersatz verlangen möchte, muss ebenfalls von Anfang an nachvollziehbar (maßgeblich ist die potentielle Richtersicht!) dokumentieren:
- Rüge: Beanstandungen sollten unverzüglich und präzise gegenüber dem Lieferanten angezeigt werden
- Beweissicherung: Fotos, Prüfberichte oder Gutachten helfen, Mängel später gerichtsfest darzulegen
- Fristsetzung: Vor Schadenersatz oder Rücktritt ist regelmäßig eine klare Nachfrist zur Nacherfüllung erforderlich
- Aufbewahrung fehlerhafter Teile, sonst droht eine „Beweisvereitelung“
- Dokumentation wirtschaftlicher Folgen: Wer Schadensersatz fordert, sollte eigene Mehrkosten (z. B. Deckungskauf, Sondertransportkosten, Produktionsstillstand, sinnlose Lohnkosten) belegbar nachweisen können
In Lieferbeziehungen entscheidet sich die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen also nicht allein im schnöden Vertragswerk, sondern in der sauberen Dokumentation.
Fazit
Wer frühzeitig Nachweise schafft, stärkt seine Verhandlungsposition – im Idealfall so, dass es gar nicht erst zum Prozess kommt. Und wenn doch:
Dann hilft die Dokumentation der Beweisführung, denn bloße Behauptungen nützen im Bestreitensfalle nichts.