Warum CORTA
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Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

Logo CORTA

Weil vierzehn Augen mehr sehen als zwei.

Wir sind ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

CORTA TEAM
Wir sind authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

Cynthia Häfner

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin \ Steuerberaterin \ Fachanwältin für
Steuerrecht \ Diplom-Finanzwirtin (FH)
Cynthia Häfner

Antje Arnecke

Rechtsfachwirtin \ Rechtsanwaltsfachangestellte
Antje Arnecke

Marcus Reif LL.M. oec.

Geschäftsführer \ Rechtsanwalt \ Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Marcus Reif

Katharina Vogt

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin
Katharina Vogt

Dr. Tracy Schüler

Geschäftsführerin \ Rechtsanwältin Dr. jur.
Tracy Schüler

Kerstin Frenzel

Rechtsanwaltsfachangestellte
Kerstin Frenzel

Natalie Scharf

Sekretärin
Natalie Scharf
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

Vierzehn Augen sehen mehr als zweiVierzehn Augen sehen mehr als zwei

Wir sind stets loyal, authentisch und ziehen an einem Strang. Ein junges Team, das bereits jahrelang eng und erfolgreich auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts zusammenarbeitet.

Wir sind stets authentisch, loyal und ziehen an einem Strang.

  • 4-Augen-PrinzipGemeinsam zum besten Ergebnis mit dem »4-Augen-Prinzip«.
  • Keine ParagraphenreiterFlexibel denken und zielorientiert handeln.
  • Theorie in PraxisFachliche Qualität mit praktischem Nutzen.
  • Über den TellerrandMehr können, als nur juristisch zu beraten.
Wir sind CORTA. Wir sind anders. Deshalb handeln wir anders.

 

Worauf Lieferanten und Besteller achten sollten, wenn in ihrer Lieferbeziehung etwas schief geht

Wir von CORTA richten hiermit an Sie einen Appell, uns Juristen einen später streitigen Sachverhalt möglichst beweisbar aufzubereiten und sich selbst viel Zeit und Kosten zu sparen, falls in Ihrer zunächst gut begonnenen Lieferbeziehung später ein Streit vor Gerichten ausgetragen werden muss.

Es ist kein Geheimnis, wenn wir ganz ungeschönt verlautbaren, dass einen Streit oft nicht der gewinnt, der Recht hat, sondern derjenige, der seinen behaupteten Sachverhalt beweisen kann ODER davon profitiert, dass sein Gegner etwas NICHT beweisen kann. 

Darlegungs- und Beweislast

Im Zivilprozess gilt die Dispositionsmaxime.

Die Gerichte ermitteln den Sachverhalt grds. nicht selbst. Es ist Sache der Parteien, den Sachverhalt vorzutragen und zu beweisen, über den das Gericht entscheiden soll.
Wird etwas vorzutragen vergessen oder kann etwas Streitiges nicht bewiesen werden, ist das - einfach ausgedrückt - Pech.

Die Lieferantensicht

Wer später mit Schadensersatzforderungen oder Kaufpreiseinbehalten konfrontiert wird, sollte darauf vorbereitet sein, die ordnungsgemäße Vertragserfüllung belegen zu können. Wichtig sind vor allem:

 

  • Liefernachweise und Übergabeprotokolle (wer hat wann was erhalten?)
  • Qualitäts- und Prüfprotokolle (z. B. Wareneingangskontrollen, Zertifikate, Fotos)
  • Kommunikation über Lieferhindernisse (rechtzeitige Anzeige von Verzögerungen, etwa wegen höherer Gewalt oder Transportproblemen)

     

Nur wer sauber dokumentiert, kann später überzeugend darlegen, dass die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde oder keine „verschuldete“ Pflichtverletzung vorliegt.

Die Käufersicht

Wer Kaufpreiszahlungen zurückhalten oder Schadensersatz verlangen möchte, muss ebenfalls von Anfang an nachvollziehbar (maßgeblich ist die potentielle Richtersicht!) dokumentieren:

  • Rüge: Beanstandungen sollten unverzüglich und präzise gegenüber dem Lieferanten angezeigt werden
  • Beweissicherung: Fotos, Prüfberichte oder Gutachten helfen, Mängel später gerichtsfest darzulegen
  • Fristsetzung: Vor Schadenersatz oder Rücktritt ist regelmäßig eine klare Nachfrist zur Nacherfüllung erforderlich
  • Aufbewahrung fehlerhafter Teile, sonst droht eine Beweisvereitelung
  • Dokumentation wirtschaftlicher Folgen: Wer Schadensersatz fordert, sollte eigene Mehrkosten (z. B. Deckungskauf, Sondertransportkosten, Produktionsstillstand, sinnlose Lohnkosten) belegbar nachweisen können

 

In Lieferbeziehungen entscheidet sich die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen also nicht allein im schnöden Vertragswerk, sondern in der sauberen Dokumentation.

Fazit

Wer frühzeitig Nachweise schafft, stärkt seine Verhandlungsposition – im Idealfall so, dass es gar nicht erst zum Prozess kommt. Und wenn doch: 

Dann hilft die Dokumentation der Beweisführung, denn bloße Behauptungen nützen im Bestreitensfalle nichts.

Aktualisiert am Handelsrecht
Marcus Reif