Die Regelung zum Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften am besten mit Fachanwälten für Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist das Recht der privaten Verbände und befasst sich mit ihrer Entstehung, Organisation und Haftung, aber auch dem Schutz der Gesellschaftsgläubiger und der Minderheitsgesellschafter.
Mit Gesellschaften verfolgen die Gesellschafter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Zweck auf gleichgeordneter Ebene und treffen Regelungen zur gemeinsamen Partizipation am Geschäftserfolg.
Corta für Gesellschaftsrecht
Personengesellschaften
Personengesellschaften sind grundsätzlich geprägt von einer engen persönlichen Beziehung zwischen den Gesellschaftern. Entsprechend überschaubar ist grundsätzlich die Zahl der Gesellschafter (mit Ausnahme von Publikumsgesellschaften).
Vorbehaltlich abweichender Regelungen im jeweiligen Gesellschaftsvertrag gelten gesetzlich das Prinzip der Einstimmigkeit, der gleichen Beteiligung an Gewinn und Verlust, der nur durch einstimmigen Beschluss herbeiführbaren Veränderung des Gesellschafterkreises, der Selbstorganschaft (d.h. Geschäftsführung grundsätzlich nur durch Gesellschafter und nicht durch Dritte) und der unbeschränkten persönlichen Haftung der Gesellschafter (Ausnahme: Kommanditist).
Der Vorteil der GmbH & Co. KG gegenüber der GmbH wird häufig darin gesehen, dass die GmbH & Co.
Die häufigsten Begriffe zu Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht ist grundsätzlich geprägt von einer engen persönlichen Beziehung zwischen den Gesellschaftern.
Corta für Gesellschaftsrecht
Personengesellschaften sind grundsätzlich geprägt von einer engen persönlichen Beziehung zwischen den Gesellschaftern. Entsprechend überschaubar ist grundsätzlich die Zahl der Gesellschafter (mit Ausnahme von Publikumsgesellschaften).
Vorbehaltlich abweichender Regelungen im jeweiligen Gesellschaftsvertrag gelten gesetzlich das Prinzip der Einstimmigkeit, der gleichen Beteiligung an Gewinn und Verlust, der nur durch einstimmigen Beschluss herbeiführbaren Veränderung des Gesellschafterkreises, der Selbstorganschaft (d.h. Geschäftsführung grundsätzlich nur durch Gesellschafter und nicht durch Dritte) und der unbeschränkten persönlichen Haftung der Gesellschafter (Ausnahme: Kommanditist).
Der Vorteil der GmbH & Co. KG gegenüber der GmbH wird häufig darin gesehen, dass die GmbH & Co.
Wir sind spezialisierte Berater in allen Bereichen des Handels-, Gesellschafts-, Steuer- und Steuerstrafrechts sowie begleitend im Insolvenz-, Familien- und Erbrecht.
Einfach ausgedrückt sind wir Fachleute auf dem Gebiet des Gesellschafts- (corporate) und Steuerrechts (tax), kurz gesagt:
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Wir sind spezialisierte Berater in allen Bereichen des Handels-, Gesellschafts-, Steuer- und Steuerstrafrechts sowie begleitend im Insolvenz-, Familien- und Erbrecht.
Einfach ausgedrückt sind wir Fachleute auf dem Gebiet des Gesellschafts- (corporate) und Steuerrechts (tax), kurz gesagt:
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aller Elche sind oszillierende Elche, unglaublich aber wahr!